* Die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Einlösen übernimmt American Express für Sie. Die Einlösung der aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit mit einer American Express
Card erworbenen Membership Rewards Punkte in Sachprämien unterliegt als geldwerter Vorteil nach § 3 Nummer 38 EStG der Versteuerung. Diese Versteuerung ist normalerweise durch den
Karteninhaber selbst im Rahmen einer Einkommensteuererklärung oder durch seinen Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Da American Express Ihnen zum
einen diesen administrativen Aufwand ersparen möchte und zum anderen vermeiden will, dass Ihnen durch das Membership Rewards Programm zusätzliche Kosten entstehen, übernimmt
American Express für seine Kunden die Versteuerung. Eine entsprechende Genehmigung für die Pauschalversteuerung nach § 37 a EStG wurde American Express durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt erteilt.
** Detaillierte Informationen zu Versicherungsleistungen und Ausschlüssen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.